Bestimmte Vorsorgemöglichkeiten der privaten Altersvorsorge sind steuerlich absetzbar. Für immer mehr Menschen bietet die gesetzliche Rente keine ausreichende Versorgung um auch im Alter den gewohnten Standard weiterleben zu können. Um für die Rente vorzusorgen, hat der Staat vor einigen Jahren im Rahmen einer Rentenreform seine Bürger angehalten, mehr in die private Altersvorsorge zu investieren. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber auch finanzielle Anreize geschaffen, die die einen Anreiz für die private Altersvorsorge und dem Steuerzahler attraktiver machen sollen. Darüber hinaus wurden Möglichkeiten geschaffen, durch die Teile der Altersvorsorge steuerlich absetzbar sind.
Wenn der steuerliche Aspekt betrachtet wird, gehören nicht nur die monatlichen Beiträge für die private Altersvorsorge zu den Vorsorgeaufwendungen. Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören auch die Sozialversicherungsbeiträge wie zum Beispiel die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen oder Lebensversicherungen mit Abschlussdatum vor 2005, sowie private Kranken- und Pflegeversicherungen zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich absetzbar sind.
Der Gesetzgeber hat bei den Vorsorgeaufwendungen für die private Altersvorsorge verschiedene Möglichkeiten aufgesetzt die eine steuerliche Geltendmachung erlauben.
Daneben gehören zu der steuerlichen Geltendmachung der Altersvorsorge zum Beispiel die landwirtschaftliche Alterskasse oder auch die berufsständischen Versorgungswerke, wie für angestellte und selbstständige Angehörige bestimmter Freier Berufe bestehen. So können zum beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Architekten sowie Ingenieure, Steuerberater und Rechtsanwälte in eigene Vorsorgungswerke einbezahlen. Steuerpflichtige können abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen in ihrer Steuererklärung beilegen und geltend machen. Unter dem Strich verringert sich der Gewinn und damit die Steuerlast. Aus diesem Grund ist es für jeden Steuerzahler wichtig zu wissen, welche Rentenversicherung steuerlich absetzbar ist und wie die Beiträge in der Steuererklärung anzugeben sind.
Die Rürup Rente ist auch unter der "Basis-Rente" bekannt. Sie wurde als Alternative Altersvorsorge zur Riester Rente geschaffen. Mit der Rürup Rente erhielten auch Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit, ihre private Altersvorsorge steuerlich abzusetzen, und somit von einer staatlichen Förderung zu profitieren. Die Rürup Rente ist ein Vorsorgevertrag, der Auszahlungsleistungen garantiert und zudem eine Beteiligung an Überschüssen aus der Anlageform gewährt. So erhält der Versicherte eine lebenslange monatliche Rente. Der Staat fördert die Rürup Rente ausschließlich dadurch, dass die Rentenbeiträge steuerlich absetzbar sind.
Mit der Riester Rente hat der Staat ein Altersvorsorge erschaffen, mit dem Angestellte nicht nur durch ihre Altersvorsorge Steuer sparen können. Der Staat bietet für die Riester Rente neben den Steuervorteilen auch Förderungen. Neben der Grundzulage (persönliche Förderung) in Höhe von 175 € jährlich fördert der Staat auch jedes Kind das vor 2008 geboren ist mit 185 € und jedes weitere Kind nach 2008 mit 300 € Förderung. Einen Berufseinsteigerbonus (max. vor dem 25. Lebensjahr) in Höhe von 200 € gibt es auch dazu.
Bei ihrer Steuererklärung können Steuerpflichtige ihre Beiträge für die Riester Rente in der Anlage AV angeben und auf diese Weise in einer Höhe von bis zu 2.100 € pro Jahr geltend machen. Für Verheiratete mit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung gilt der Höchstbetrag von 4.100 Euro, um die Rentenversicherung steuerlich absetzen zu können. Die Differenz aus den Zulagen und dem Steuervorteil wird dem Steuerzahler als Steuererstattung ausbezahlt. Bei der Auszahlung der Rente unterliegt die Riester Rente jedoch der regulären Steuer.
Die private Rentenversicherung ist auch steuerlich absetzbar. Denn die Beiträge, die für den Abschluss einer privaten Altersvorsorge geleistet werden, können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei muss allerdings grundlegend zwischen Verträgen, die vor 2005 und Verträgen, die nach dem Stichtag 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, unterschieden werden.
Verträge vor 2005 – Rentenversicherung Altersvorsorge steuerlich absetzbar:
Neue Regelungen für Verträge nach 2005 – Rürup im Detail